Preise und Wissenswertes über die Pflegeversicherung
1. Erstbesuch |
22,38 € |
2. Folgebesuch |
11,19 € |
3. Kleine Pflege |
8,21 € |
4. Große Pflege I |
13,43 € |
5. Große Pflege II |
16,79 € |
6. Kämmen und Rasieren |
2,61 € |
7. Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrumpf. |
2,42 € |
8. Hilfe b. Aufsuche und Verlassen d. Bettes (mit d. Körperpflege) |
1,87 € |
9. Hilfe beim Aufsuchen und verlassen d. Bettes |
3,73 € |
10. Spez. Lagerung bei Immobilität (mit der Körperpflege) |
3,73 € |
11. Spez. Lagerung bei Immobilität |
7,46 € |
12. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
3,73 € |
13. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
11,19 € |
14. Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost |
3,73 € |
15. Ergänzende Hilfe bei der Ausscheidung (mit der Körperpflege) |
2,98 € |
16. Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidung |
7,46 € |
17. Hilfestellung b. Verlassen und Wiederaufsuchen d. Wg. |
2,98 € |
18. Begleitung bei Aktivitäten |
22,38 € |
19. Hauswirtschaftliche Versorgung |
2,98 € |
Wegepauschale Voll Mo.-Fr. |
3,22 € |
Wegepauschale Halb Mo.-Fr. |
1,61 € |
Wegepauschale Voll Sa.-So. |
6,44 € |
Wegepauschale Halb Sa.-So. |
3,22 € |
Die Krankenkasse bezahlt bei Leistungen durch den Pflegedienst bis zu folgender Höhe:
- Pflegestufe I : € 450,00
- Pflegestufe II : € 1100,00
- Pflegestufe III: € 1550,00
Jede Leistung wird einzeln eingekauft und abgerechnet.
Leistungen, die nicht direkt aufgeführt sind, fallen in der Regel und „ Punkt 19. „Hauswirtschaftliche Versorgung“ (a 10 Minuten).
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat nur, wer:
- einen täglichen Pflegebedarf von 45 Minuten, 120 Minuten, 180 Minuten hat (I,II,III),
- mindestens für 6 Monaten Pflegebedürftig ist,
- Dinge des täglichen Bedarfs nicht mehr alleine kann,
- durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse eingestuft wurde!!!
- Alter, Krankheit oder Behinderung sind nicht zwingende Begründungen für eine Pflegestufe.
Wegepauschalen werden für den Patienten günstiger, wenn zusätzlich eine ärztliche Verordnung durchgeführt wird.
Sämtliche Beratungsgespräche, Hilfestellungen bei der Einstufung und Dokumentationen sind mit den oben benannten Preisen abgegolten und kostenlos für den Patienten.
Pflegedienste werden jährlich durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft und nach dem Schulnotensystem benotet.
